Baukoordination
Um Zusatzkosten für Arbeitssicherheit und Durchführung zu optimieren, bieten wir Ihnen eine umfassende Baustellenkoordination. Klicken Sie hier!
Planungskoordinator:
Vorbereitungsphase:
Wir planen für Sie die notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen im Bezug auf Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gefahrenverhinderung (SiGe-Plan).
Wir stellen unsere Erfahrung zur Verfügung, damit der sichere und kostengünstigere Baubetrieb auf ihrer Baustelle gewährleistet ist.
Durchführungsphase:
1. Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 AschG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes koordinieren,
2. Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gemäß §7
3. Vorbereitung der Vorankündigung für den Bauherrn
4. Wir achten darauf, daß der Bauherr oder der Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist, den SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) berücksichtigt,
5. Zusammenzustellung einer Unterlage für spätere Arbeiten gemäß §8
6. Wir achten darauf, daß der Bauherr oder der Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist, die Unterlage gemäß §8 berücksichtigt.
Baustellenkoordination
Baustellenkoordination ist für den Bauherrn gesetzlich vorgeschrieben, im Bau KG geregelt; sie dient nicht nur der Sicherheit auf Baustellen sondern hilft auch Zusatzkosten für Arbeitssicherheit und -durchführung zu optimieren.
Es werden dadurch Arbeitsunfälle und unnötiger Ärger vermieden sowie Baukosten gespart!
• Bauverzögerungen sind der Kostensteigerungsfaktor Nr. 1, den Sie auf diese Weise nahezu ausschalten können.
• Baustellenkoordination und Planungskoordination gewährleisten einen reibungslosen Bauablauf – die Basis effizienten Bauens.
• Eine realistische Terminplanung ist kein Problem mehr und die Bauzeit kann auf das notwendige Minimum reduziert werden.
• Durch die Einhaltung gängiger Sicherheits-Standards werden Unfälle vermieden. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, Verzögerungen und Ärgernisse mit Behörden, Versicherungen, etc. können so erst gar nicht entstehen.
SiGe-Plan
Ein wesentlicher und wichtiger Punkt einer Baustellenkoordination ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (auch kurz SiGe-Plan genannt)lt. § 7 Abs 3 BauKG, wird selbstvertändlich auch von uns bereits in der Vorbereitungsphase erstellt, und muss Folgendes beinhalten:
1. die zur Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die jeweilige Baustelle erforderlichen Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Bauarbeiten, insbesondere auch über mögliche Gefahren im Bereich des Baugrundes;
2. eine Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Hoch- und Tiefbauarbeiten (wie z. B. Aushub, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinn, Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung oder Ausstattung, Umbau, Renovierung, Reparatur, Abbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Wartung, Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten, Sanierung) unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufs;
3. die entsprechend dem zeitlichen Ablauf dieser Arbeiten und dem Baufortschritt jeweils festgelegten Schutzmaßnahmen sowie baustellenspezifische Regelungen unter Hinweis auf die jeweils anzuwendenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen (z.B. ASchG, BauV, ARG, AZG);
4. die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und Einrichtungen zur Beseitigung bzw. Minimierung der gegenseitigen Gefährdungen, die durch das Miteinander- oder Nacheinanderarbeiten entstehen oder entstehen können;
5. die Schutzeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen, die für gemeinsame Nutzung auf der Baustelle geplant sind bzw. zur Verfügung gestellt werden;
6. Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen verbunden sind;
7. die Festlegung, wer für die Durchführung der in Z 3 bis 6 genannten Maßnahmen auf der Baustelle jeweils zuständig ist.
Der SiGe-Plan ist gemäß Arbeitsfortschritt und Änderungen anzupassen und muss allen betroffenen Arbeitgebern, deren Präventivfachkräften und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen.
Der SiGe-Plan muss spätestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an das zuständige Arbeitsinspektorat gesendet werden.
Bauaufsicht
Der Bauleiter ist der Interessensvertreter des Bauherrn auf der Baustelle.
Er sorgt für die Einhaltung der Bauzeitplanung, führt das Bautagebuch und koordiniert und überwacht die Handwerker und Professionisten:
• Er achtet auf die Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, sowie der technischen Vorschriften und der behördlichen Vorschreibungen.
• Er koordiniert alle Lieferungen und Leistungen.
• Er hat direkte Verhandlungsbefugnis mit den ausführenden Unternehmen.
• Er kontrolliert die Abrechnungen und nimmt die erbrachten Leistungen ab.
• Er prüft alle Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit.
• Er überwacht die Behebung allfälliger Baumängel, sofern welche bei der Abnahme festgestellt werden.
Damit Sie nicht den Durchblick verlieren!
Der Bau eines Gebäudes ist eine komplexe Angelegenheit, die reichlich Potential für Unvorhergesehenes in sich birgt. Deshalb ist eine gute Vorbereitung von enormer Bedeutung, denn umso sorgfältiger und gewissenhafter die Planung, desto reibungsloser kann der Hausbau ablaufen.
Eine solide und gut durchdachte Planung ist das beste Fundament für jedes Bauprojekt.
Deshalb beraten und unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen, unserer Erfahrung und unseren Ideen in jeder Phase der Planung.
Wenn Sie noch keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet haben, aber ein Bauvorhaben in Angriff nehmen wollen, fragen Sie uns, wir informieren Sie schon im Vorfeld über den gesamten Ablauf eines Projektes und worauf Sie besonders achten sollten.
Selbstverständlich können Sie auch Ihre eigenen Ideen und Vorstellungen einbringen, wir machen daraus baureife Pläne.
Was wir noch für Sie tun können:
Anfertigung von Bestandsplan / Einreichplan / Auswechslungsplan.
Wir übernehmen auch gerne für Sie alle erforderlichen Planungsschritte inklusive der erforderlichen Behördenwege, damit Sie rasch und zuverlässig zu allen erforderlichen Baugenehmigungen und eventuellen Wohnbauförderungen kommen.
Änderungen, Umbau-Möglichkeiten an bestehenden Häusern planen und umsetzen.
Beratung / Information über die die entsprechenden Vorschriften der Bauordnung.
Unterstützung der ÖBA (öffentliche Bau – Aufsicht)
– Ünterstützende, techische und organisatorische Hilfestellungen im Sinne eines ordentlichen Bauablaufes.
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Mit seiner 30 Jahrigen Erfahrung in Praxis und Theorie sind wir sehr stolz unseren technischen Direktor auch für Ihr Groß- oder Klein-Projekt zu konsultieren.

